Was bedeutet AVGS?
AVGS steht für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit. Mit ihm werden die Kosten für Förderungsmöglichkeiten übernommen, die zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt dienen oder für die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit. Unser Coaching "Gründung Plus" erfüllt alle Voraussetzungen, um Dich sicher und betreut in Dein neues Arbeitsleben zu begleiten.
Wer kann mit AVGS gefördert werden?
Anspruch auf einen AVGS haben Arbeitssuchende, die seit mindestens sechs Wochen bei der Arbeitsagentur gemeldet sind und Arbeitslosengeld I bekommen. Auch Angestellte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können die Förderung beanspruchen. Auch Menschen, die bereits Arbeitslosengeld II bekommen, können einen Anspruch auf einen AVGS haben. Dies ist jedoch eine Kann - Leistung und muss mit dem jeweils zuständigen Berater vor Ort geklärt werden.
Wann sollte ich eine AVGS Förderung in Betracht ziehen?
Wenn Du arbeitslos bist und den Weg in eine Selbstständigkeit in Betracht ziehst, kann die Begleitung durch unsere Maßnahme "Gründung Plus" der richtige Weg für Dich sein. In mehreren Unterrichtseinheiten vermittelt Dir Dein Coach das komplette Wissen, das Du für einen erfolgreichen Start in Deine Selbstständigkeit brauchst!
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?
Nimm am besten gleich zu uns Kontakt auf und schildere Deine derzeitige Situation. In einem ersten Gespräch klärt Dein Coach dann mit Dir das weitere Vorgehen