Warum Du mit uns als zertifiziertem Träger zusammenarbeiten solltest:
Ein zertifizierter Maßnahmeträger nach AZAV ist eine Organisation, die das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) einhält und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zertifiziert wurde. Zertifizierte Maßnahmeträger nach AZAV dürfen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzielle Förderung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen beantragen.
Diese Maßnahmeträger unterliegen der Anerkennung, Zulassung und Überwachung (AZAV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und werden regelmäßig auf ihre Einhaltung der AFG-Vorschriften überprüft. Sie müssen sicherstellen, dass sie alle notwendigen Kriterien erfüllen, um Förderungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu erhalten.
Diese Kriterien umfassen unter anderem die folgenden Punkte: die Umsetzung der allgemeinen Anforderungen an die Qualität der Beratung, die Erfüllung der für die jeweiligen Maßnahmen geltenden Zulassungs- und Qualitätskriterien, die Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen und die Einhaltung der Vergabevorschriften für öffentliche Förderung.
Ein zertifizierter Maßnahmeträger nach AZAV muss auch dafür sorgen, dass die Durchführung der Maßnahmen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften erfolgt. Dazu zählt unter anderem, dass die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß ausgestellt werden, die Maßnahmen nach dem Zustandekommen des Vertrages starten und die Durchführung der Maßnahme dokumentiert wird.
Zertifizierte Maßnahmeträger nach AZAV sind eine wichtige Ressource für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da sie den Zugang zu Fördermitteln für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern. Sie helfen den Arbeitgebern dabei, qualifizierte Mitarbeiter zu finden und zu halten, und den Arbeitnehmern bei der Umsetzung ihrer beruflichen Ziele.